Beratung von Betriebsräten

Die Beratung von Betriebsräten nimmt zunehmenden Raum in unserer Beratungspraxis ein. Ob bei arbeitgeberseitigen Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz oder der Rechtsberatung bei drohenden Entlassungswellen oder der Sozialplanvorbereitung, stellen wir einen stetig steigenden Beratungsbedarf fest.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nimmt der Druck auf die Betriebsräte immer stärker zu: Unternehmen verlangen verstärktes Entgegenkommen. Was bedeutet: Die Beratung im Vorfeld – je früher desto besser – wird oft erfolgsentscheidend.

Übrigens: Betriebsräte haben bei juristischer Beratung grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenübernahme durch das Unternehmen!

Wir sind regelmäßig für Betriebsräte tätig und zwar auch in schwierigen Branchen.