Verkehrsrecht

Die Rechtsanwälte Dietrich + Fechner verfügen seit Jahren über umfassende Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet des Verkehrsrechts und des Verkehrsstrafrechts.

Dabei vertreten wir Sie nicht nur vor Gericht, sondern auch außergerichtlich. Weil Dietrich + Fechner regelmäßig verschiedene Kfz-Haftpflichtversicherungen auch im Prozess vertreten, sind wir ausgesprochen erfahren in der Beurteilung außergerichtlicher Regulierungsvorschläge der Versicherer. Zum Vorteil des Mandanten. Rechtsanwalt Fechner ist Vertrauensanwalt des Automobilclubs von Deutschland (AvD).

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung;
  • Zügige Regulierung und Entlastung beim Papierkrieg;
  • Beratung über Nutzungsentschädigungen für schadensbedingte Werkstattzeiten Ihres Wagens;
  • Beratung zur Höhe von Schmerzensgeld, Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen;
  • Interessenvertretung gegenüber Versicherungen;
  • Verteidigung von Kraftfahrern auch im Bußgeld- oder Strafverfahren (insbesondere Rechtsanwalt Fechner).