Privates Baurecht

Das Leistungsspektrum der Rechtsanwälte Dietrich + Fechner reicht von der Vertragsgestaltung, über die rechtliche Projektbegleitung bis zum Bauprozess, vom Wintergarten, über das Einfamilienhaus bis zum Großvorhaben. Die rechtliche Materie ist häufig auch bei kleinen Vorhaben sehr komplex. Nicht selten gehen die Vertragsparteien selbst irrtümlich von falschen vertragsrechtlichen Grundlagen aus.

Für die effektive Interessenvertretung im Baurecht ist die frühzeitige und umfassende Klärung der Tatsachenbasis besonders wichtig. Zeit ist Geld, gerade beim Bau.

Wir beraten Sie frühzeitig über:

  • Irrtümer zu rechtlichen Grundlagen; beispielsweise gilt bei Aufträgen privater Bauherren die VOB/B (die Vertragsordnung für Bauleistungen) oft nicht, obwohl im „Kleingedruckten“ des Vertrages darauf Bezug genommen wird.
  • Gerichtssichere Voraussetzungen bei Baumängelklagen
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an Rechtsanwalt Fechner in Nauen.