Privates Baurecht
Das Leistungsspektrum der Rechtsanwälte Dietrich + Fechner reicht
von der Vertragsgestaltung, über die rechtliche Projektbegleitung
bis zum Bauprozess, vom Wintergarten, über das Einfamilienhaus
bis zum Großvorhaben. Die rechtliche Materie ist häufig auch
bei kleinen Vorhaben sehr komplex. Nicht selten gehen die Vertragsparteien
selbst irrtümlich von falschen vertragsrechtlichen Grundlagen aus.
Für die effektive Interessenvertretung im Baurecht ist die frühzeitige
und umfassende Klärung der Tatsachenbasis besonders wichtig. Zeit
ist Geld, gerade beim Bau.
Wir beraten Sie frühzeitig über:
- Irrtümer zu rechtlichen Grundlagen; beispielsweise gilt bei Aufträgen privater Bauherren die VOB/B (die Vertragsordnung für Bauleistungen) oft nicht, obwohl im Kleingedruckten des Vertrages darauf Bezug genommen wird.
- Gerichtssichere Voraussetzungen bei Baumängelklagen