Grundstücksrecht der neuen Bundesländer;
Vermögensrecht

Die Regelung vermögensrechtlicher und grundstücksrechtlicher Ansprüche nach der Wiedervereinigung war und ist ein Schwerpunkt der Berliner Kanzlei.
Die komplexe Rechtssituation mit zahllosen Sondervorschriften verlangt umfassende Spezialkenntnisse, über die insbesondere Rechtsanwalt Dietrich verfügt, der seit 1989 regelmäßig das Wiedervereinigungsrecht bearbeitet.

Im einzelnen leisten wir:

  • Beratung und Formulierung formgültiger Nutzungsentgelterhöhungen nach der Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV) einschließlich der Durchsetzung durch Klage (z.B. Vertrag aus DDR-Zeiten über Erholungsgrundstück) oder Abwehr entsprechender Ansprüche
  • Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten bei Vertragsbeendigung (einvernehmlich oder streitig) im Bereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes (SchulRAnpG)
  • Beratung und Vertretung in notariellen Vermittlungsverfahren nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG)
  • Beratung in notariellen Vermittlungsverfahren nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz
  • Überprüfung der Entschädigungshöhe bei fehlgeschlagener Rückübertragung
  • Interessenvertretung im Rahmen des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG), Erstattung außergerichtlicher Gutachten zu Erfolgsaussichten
  • Klage auf oder gegen die Rückgabe von Grundstücken nach dem Vermögensgesetz (VermG)