Arbeitsrecht
Langjährige Erfahrung und regelmäßiger Besuch von Fortbildungen
garantieren dem Mandanten bei Dietrich + Fechner die qualifizierte Abdeckung
des gesamten Feldes des Arbeitsrechts.
Die Qualität der Arbeit führt zu einem breiten Mandantenspektrum,
das sich in der Vertretung einzelner Arbeitnehmer oder Betriebsräte
ebenso niederschlägt wie in der regelmäßigen und langjährigen
Vertretung von Arbeitgebern.
Kündigungsschutz-, Änderungsschutz-, Versetzungs-, Abmahnungs-,
Zahlungs- und Zeugnisstreitigkeiten werden dabei ebenso regelmäßig
bearbeitet wie Beschlussverfahren zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.
Für jedes Verfahren gilt dabei: Je früher die Beratung aufgenommen
wird, desto besser die Chancen.