Arbeitsrecht
Langjährige Erfahrung und regelmäßiger Besuch von Fortbildungen 
		  garantieren dem Mandanten bei Dietrich + Fechner die qualifizierte Abdeckung 
		  des gesamten Feldes des Arbeitsrechts. 
		  Die Qualität der Arbeit führt zu einem breiten Mandantenspektrum, 
		  das sich in der Vertretung einzelner Arbeitnehmer oder Betriebsräte 
		  ebenso niederschlägt wie in der regelmäßigen und langjährigen 
		  Vertretung von Arbeitgebern. 
		  Kündigungsschutz-, Änderungsschutz-, Versetzungs-, Abmahnungs-, 
		  Zahlungs- und Zeugnisstreitigkeiten werden dabei ebenso regelmäßig 
		  bearbeitet wie Beschlussverfahren zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. 
		  
		  Für jedes Verfahren gilt dabei: Je früher die Beratung aufgenommen 
		  wird, desto besser die Chancen. 
	
 
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