Arbeitsrecht

Langjährige Erfahrung und regelmäßiger Besuch von Fortbildungen garantieren dem Mandanten bei Dietrich + Fechner die qualifizierte Abdeckung des gesamten Feldes des Arbeitsrechts.
Die Qualität der Arbeit führt zu einem breiten Mandantenspektrum, das sich in der Vertretung einzelner Arbeitnehmer oder Betriebsräte ebenso niederschlägt wie in der regelmäßigen und langjährigen Vertretung von Arbeitgebern.
Kündigungsschutz-, Änderungsschutz-, Versetzungs-, Abmahnungs-, Zahlungs- und Zeugnisstreitigkeiten werden dabei ebenso regelmäßig bearbeitet wie Beschlussverfahren zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.
Für jedes Verfahren gilt dabei: Je früher die Beratung aufgenommen wird, desto besser die Chancen.